Betriebskostenabrechnung

Die Betriebskosten (Kaltwasser- und Nebenkosten) haben in den letzten Jahren für Eigentümer und Mieter an Bedeutung gewonnen, nicht zuletzt deshalb werden sie umgangssprachlich als zweite Miete bezeichnet. Die Umlage dieser Kosten muss mietvertraglich zwischen dem Vermieter/Hausverwalter und dem Mieter geregelt werden. Hierbei sind die Kostenarten, die Form der Umlage sowie die Berechnungsgrundlagen klar zu definieren.

Die Abrechnung der vielfältigen Betriebskosten von z. B. Kaltwasser, Abwasser, Straßen-reinigung, Müllabfuhr usw. verursacht bei vielen Vermietern und Hausverwaltungen einen großen Zeitaufwand. Wir minimieren diesen Aufwand für Sie. So erhalten Sie von uns zum Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraums eine Nutzerliste und ein Formblatt für die Kostenaufstellung, in der Sie lediglich die abzurechnenden Betriebskosten, die geleisteten Vorauszahlungen der Nutzer sowie evtl. Nutzerwechsel eintragen.

Natürlich ist auch die Übergabe der Informationen durch den Datenträgeraustausch oder über unser Onlineportal möglich.

Die übermittelten Daten werden zusammen mit den individuellen Verbrauchsdaten aus der Ablesung durch Systeme & Service als Grundlage für die Erstellung der Kaltwasser- und Betriebskostenabrechnung benötigt. Für jeden Mieter oder Wohneigentümer erhalten Sie eine Einzelabrechnung mit den individuell verursachten Verbrauchskosten sowie dem Anteil am Allgemeinaufwand für die Betriebskosten.

Zusätzlich übergeben wir Ihnen eine Gesamtabrechnung, in der die Kostenanteile aller Nutzer für Ihre Unterlagen bzw. für die Archivierung übersichtlich aufgelistet sind.

Sie wünschen ein Angebot für eine rechtssichere Abrechnungsdienstleistung? Nehmen Sie hierzu
gerne mit einer unserer regionalen Niederlassungen Kontakt auf.